ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B 

Betreiber des Online-Shops: VAN GRAAF GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung: Ludger Wonnemann, Felix Schröder und Verena Czaja, Mönckebergstraße 8, 20095 Hamburg.
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Handelsregister Nr.: HR B 47 176, UST-Ident-Nr.: (VAT REG NO) DE 118524 706
Tel.: 0800-8020809 Mo - Sa: 8 - 20 Uhr

1. GELTUNGSBEREICH

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Kauf- oder Werklieferungsverträge über Artikel und alle Werkverträge über die Anpassung/Bearbeitung von Kleidungsstücken, welche die Peek&Cloppenburg KG mit Sitz in Hamburg, Mönckebergstraße 8, 20095 Hamburg (im Folgenden: „P&C*“) als Verkäuferin/Unternehmerin mit den unter „b)“ bezeichneten Kunden abschließt.

b) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden, welche Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

a) Ein rechtswirksamer Vertrag zwischen P&C* und dem Kunden kommt erst dadurch zustande, dass P&C* schriftlich oder per Email dem Kunden gegenüber eine Auftragsbestätigung abgibt oder die bestellte Ware versandt wird. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

b) P&C* ist jederzeit berechtigt, die Bestellung eines Kunden ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen, insbesondere wenn ein Artikel nicht verfügbar ist, die Bonitätsprüfung negativ ausfällt oder wenn sich der Kunde aufgrund einer früheren Lieferung in Verzug befindet.

3. PREISAUSZEICHNUNG

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackungskosten.

4. LIEFERUNG, VERSAND, WARENVERFÜGBARKEIT 

a) Von P&C* angegebene Lieferzeiten berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf).

b) Die Kosten der Versendung trägt der Kunde, soweit keine andere schriftliche Übereinkunft getroffen wurde. Die Versandkosten werden je Bestellvorgang erhoben und mit 3,95€ (inkl. MwSt) berechnet.

c) Der Kunde kann die Ware, nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit P&C*, auch zur Abholung in einem Ladengeschäft bestellen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Ware dort innerhalb von spätestens sieben Werktagen abzuholen. Sofern der Kunde die Ware nicht innerhalb dieses Zeitraums abholt, ist P&C* berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

d) Sofern P&C* nur die Versendung schuldet, geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt

e) P&C* ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

f) P&C* behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn die Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrages nicht oder vorübergehend nicht lieferbar ist.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) P&C* bietet dem Kunden grundsätzlich folgende Zahlungsarten an: Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), PayPal und Zahlung auf Rechnung. P&C* behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen.

b) Bei Zahlung per Kreditkarte muss das bezogene Konto bei einem Kreditinstitut in Deutschland geführt werden.

c) Mit Ausnahme des Kaufs auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

d) Bei einem Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig.

e) Der Kunde kommt ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung an P&C* zahlt.

f) Sofern mit dem Kunden die Rücknahme der Ware (z.B. wenn diese nicht passt) ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt diese Rücknahme ausschließlich gegen Gutschein. Die Rückzahlung ist ausgeschlossen. Wenn Waren geliefert werden, die nicht vorgefertigt sind, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

6. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG 

a) Der Kunde erklärt seine Zustimmung dazu, dass die Rechnungen von P&C* grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Rechnungen in Papierform mehr erhält und P&C* gesetzlichen Anforderungen entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.

b) Der Kunde kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird P&C* die Rechnungen in Papierform an den Kunden stellen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und das Porto hierfür.

c) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können. Störungen der Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die einen Zugang der elektronischen Rechnungen verhindern, hat der Kunde zu vertreten.

d) Eine Rechnung gilt dann als Zugegangen, wenn sie in den Herrschaftsbereich des Kunden gelangt ist. In Fällen, in denen P&C* dem Kunden nur einen Hinweis sendet, dass die bereitgestellte elektronische Rechnung vom Kunden selbst abgerufen werden kann, gilt die Rechnung in dem Zeitpunkt als zugegangen, in dem der Kunde sie abruft. Der Kunde verpflichtet sich, die von P&C* bereitgestellten elektronischen Rechnungen in angemessener Zeit abzurufen.

e) Der Kunde setzt P&C* unverzüglich darüber in Kenntnis, wenn die elektronische Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann. In diesem Fall übersendet P&C* dem Kunden die elektronische Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Wird die Störung bei der Übersendung der elektronischen Rechnung nicht unverzüglich beseitigt, übersendet P&C* dem Kunden die Rechnung in Papierform. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für die Übersendung in Papierform.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von P&C*.

b) Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich P&C* bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dieser laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der jeweils gelieferten Ware vor.

c) Der Kunde hat die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln, nicht zu beschädigen und nicht zu verunreinigen.

8. GEWÄHRLEISTUNG

a) P&C* übernimmt auch bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware kein Beschaffungsrisiko. Vielmehr beschränkt sich die Lieferverpflichtung von P&C* auf den jeweiligen Warenvorrat. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird P&C* eine vom Kunden geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstatten.

b) Die Gewährleistungsrechte des Kunden bei einem Mangel der Kaufsache richten sich, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, nach den gesetzlichen Vorschriften. P&C* ist berechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

c) Soweit die Haftung von P&C* ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

d) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mängelansprüche. P&C* hat die Wahl der Art der Nacherfüllung. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

e) Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden unter Angabe seines Namens und Anschrift, der Bestellnummer des Artikels sowie unter Angabe der Gründe innerhalb der oben genannten Frist zu richten an: companycard@peek-und-cloppenburg.de

f) P&C* haftet nicht für Mängel an der gelieferten Ware, die dadurch verursacht wurden, dass die Ware unsachgemäß behandelt wurde oder in einer von P&C* nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die Vorschriften über die Behandlung und Pflege der Ware (z.B. Wasch- oder Trockenanleitung) nicht befolgt hat. P&C* haftet weiter auch dann nicht, wenn die nach Kundenspezifikation hergestellte oder angepasste Ware nicht passt, sofern der Kunde die Maße und Spezifikationen für diese Ware selbst vorgegeben hat.

g) Die vorgenannten Regelungen gelten bei einem Werkvertrag über die Anpassung/Bearbeitung von Kleidungsstücken entsprechend mit der Maßgabe, dass es für die Gewährleistungsfristen auf die Abnahme ankommt.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

a) P&C* haftet nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung von P&C* auf den nach der Art der Ware vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

b) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht in den Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c) Soweit die Haftung von P&C* ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

10. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

a) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch P&C* anerkannt wurden.

b) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. VERBOT DER WEITERVERÄUßERUNG

Die kommerzielle Weiterveräußerung von aufgrund eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages erworbenen Artikels durch den Kunden ist untersagt. Dies gilt nicht für aufgrund eines Werkvertrages von P&C* veränderten Artikels.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Auf Verträge zwischen P&C* und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

b) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und P&C* der Sitz von P&C*.

c) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.